Kriterien für Ablegereife

Zurrketten müssen sofort aus dem Verkehr gezogen werden, wenn bestimmte Eigenschaften die Sicherheit der Spannkette beeinflussen:

  • verwendete Zurrketten-Bauteile müssen den von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen H-Stempel vorweisen (ausgenommen Ratschenlastspanner)
  • Verkürzungseinheiten dürfen nur mit Sicherungen verwendet werden
  • Ratschenlastspanner müssen mit einer Ausdrehsicherung versehen sein
  • Zurrkraftplakette muss vorhanden sein
  • Lasthaken müssen immer ordnungsgemäße und unbeschädigte Sicherungsfallen vorweisen, die Maulweite darf nicht weiter als 10% aufgeweitet sein und der Hakengrund nicht als 5% verschlissen sein.
  • Kettenglieder dürfen nicht verformt, verbogen oder angerissen sein
  • der gemittelte Kettendurchmesser eines Kettengliedes darf nicht um mehr als 10% gemindert sein
  • die Längung eines Kettengliedes darf nicht mehr als 5 % betragen
  • Bauteile dürfen keine Anrisse vorweisen
  • auf Korrosion ist zu achten
  • Tragende Bauteile (Bolzen etc) sind auf Funktionsfähigkeit zu prüfen


  • Prüfung Zurrkette

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